Platzordnung

Platzordnung I – MFG Wörthersee

Jeder Modellflieger hier am Gelände GST 317/1 in Waidmannsdorf hat die Pflicht, sich sportlich und fair gegenüber anderen zu verhalten und die Regeln laut österreichischem Modellfluggesetz und der Austro Control sind genauestens zu befolgen. Zusätzlich muss eine gültige Modellflugversicherung vorgewiesen werden.
Start und Landevorgänge müssen Richtung Osten bzw. Westen ausgeführt werden. Das Starten und Landen quer zur Piste ist untersagt. Das Fliegen Richtung Norden zum (Südring) ist strengstens verboten.
Der Flugkorridor laut Skizze an der Anschlagtafel und die maximale Flughöhe von 120 Meter ist einzuhalten. Das Überfliegen von Personen ist verboten.
Laut Lärmschutzverordnung § 2 Abs. 2 vom 23.06.2015 der Stadt Klagenfurt, ist das Modellfliegen mit Verbrennungsmotoren verboten.
Die Piloten sind selbst dafür verantwortlich, dass ausschließlich mit sicheren, überprüften und gewarteten Flugmaterial geflogen wird. Bestehende Sicherheitsmängel haben sofortiges Flugverbot zur Folge.
Es dürfen ausschließlich die in Österreich zugelassenen Frequenzen (Kanäle) verwendet werden.
Beim Fliegen gibt es keinen Vorrang, Piloten werden dazu angehalten sich in geeigneter Form untereinander abzusprechen. An die sportliche und kameradschaftliche Haltung wird appelliert.
Besucher haben sich ausschließlich im Bereich der Sitzgarnituren aufzuhalten!!!
Das freie Herumlaufen und spielen von Kindern ist am gesamten Fluggelände verboten. Kinder dürfen nur unter Aufsicht ein Flugmodell in Betrieb nehmen.
Zum Parken sind ausschließlich die vorgesehenen Flächen zu benützen. Die Zufahrt zum Gelände ist freizuhalten.
Angrenzende Nachbargrundstücke dürfen nur im Notfall betreten werden. Es ist der kürzeste Weg einzuhalten um Flurschäden zu vermeiden. Für entstandene Kosten haftet jeder Pilot selbst.
Die Anordnungen vom Platzwart sind zu befolgen und einzuhalten.
Jeder Benützer hat für die Reinhaltung des Geländes zu sorgen. Der letzte Anwesende hat beim Verlassen die Hütte und die Kette zur Einfahrt zu versperren.
Bei Nichtbeachtung der Platzordnung ist folgende Maßnahme vorgesehen:
Flugverbot und Betretungsverbot des gesamten Fluggeländes.
Andreas Pirold
(Berechtigter)